Teilraumabgrenzung
Maßgeblich für die Raumabgrenzung sind standörtliche Grundbedingungen und Nutzungsunterschiede zu den angrenzenden Teilräumen. Zu
Nach Westen zu den Waldungen des Wienerwaldes hin verläuft die Teilraumgrenze etwa an der 400m-Seehöhe400 m-Höhenschichtlinie. Nach WestenSie folgt sie dabei unter Einschluss von wärmegetönten Buchten und Hängen weitgehend den bewaldeten Höhenzügen des Wienerwaldes entlang der ehemaligen Weinbaugrenze (Mitte 19. Jhdt., Franz. Kataster). und schließt auch wärmegetönte Buchten und Hänge mit ein.
InNach Osten in Richtung der Ebene des Wiener Beckens bildet das geschlossene Band mit Siedlungs- und oft großflächigen Gewerbegebieten eine klare Raumabgrenzung. Einzelne Bereiche der feuchtegetönten Randzonen des Wiener Beckens wurden aus ökologisch-funktionalen Gründen ebenfalls dem Teilraum zugeordnet. Die geomorphologische und ehemals auch ökologisch enge Verzahnung mit dem Wiener Becken ist aufgrund von Nutzungsänderungen heute in der Landschaft fast nicht mehr ablesbar. Der gesamte, an die Thermenlinie von Norden nach Süden angrenzendegesamte Hangfußbereich ist von einem nahezu lückenlos mit Wohnsiedlungen und Gewerbegebieten flächig überformt, diewelche sich entlang von Hauptverkehrsadern und Verkehrsinfrastruktureinrichtungen (v.a. A2, B17, Südbahn) von Wien bis nach Wiener Neustadt vermitteln.erstrecken. Das durchgehenden Siedlungsband und die nord-süd-verlaufenden Verkehrsachsen hat hinsichtlich Wanderungs- und Ausbreitungsbestrebungen vieler Tierarten an der Thermenlinie eine massive Barrierewirkung und setzt dem Teilraum eine nicht mehr reversible Grenze. Die Grenzziehung am Hangfuß verläuft durch die Ortschaften oder zwischen Mödling und Pfaffstätten entlang des Wiener Neustädter Kanales, könnte aber auch entlang der Südbahnlinie gezogen werden.
Obwohl Charaktermerkmale der Thermenlinie (wie Weinbau-Traditionselemente,Traditionselemente Artvorkommen,und etc.)spezifische Arten- und Lebensraumvorkommen, entlang des Alpenostrand weiter nach Norden bis nach Döbling reichen und auch nach Süden bis Ternitz ausstrahlen, erfolgt die nördliche Grenzziehung im Rahmen des Projekts "Leitbild Landschaft" entlang der Dürren Liesing und im Süden entlang einer der B212 bzw. der Haidhoferstraße.
Die Eigenständigkeit des abgegrenzten Teilraumes ist nicht zuletzt durch das Selbstverständnis der Weinorte an der Thermenlinie sowie durch die besonders typische Weinbautraditionslandschaft mit Vorkommen einer typischen Weingarten-Avifauna mit Heidelerche sowie durch die Häufung der Reptilienvorkommen (Smaragdeidechse, punktuell Mauereidechse) motiviert.