Teilraumabgrenzung zu Nachbarlandschaften
Maßgeblich für die Raumabgrenzung sind standörtliche Grundbedingungen und Nutzungsunterschiede zu den angrenzenden Teilräumen. Zu den Waldungen des Wienerwaldes hin verläuft die Teilraumgrenze etwa an der 400m-Seehöhe Höhenschichtlinie. Nach Westen folgt sie dabei unter Einschluß von wärmegetönten Buchten und Hängen weitgehend den bewaldeten Höhenzügen des Wienerwaldes entlang der ehemaligen Weinbaugserenze (Mitte 19. Jhdt., Franz. Kataster).
In Richtung der Verebnungsflächen des Wiener Beckens bildet das geschlossene Band mit Siedlungs- und Gewerbegebietsagglomeration eine klare Raumabgrenzung. Einzelne Bereiche der feuchtegetönten Randzonen des Wiener Beckens wurden aus ökologisch-funktionalen Gründen ebenfalls dem Teilraum zugeordnet. Die ehemals enge ökologische Verzahnung mit geomorphologisch fließenden Übergängen in das Wiener Becken ist heute fast nicht mehr ablesbar. Der gesamte, an die Thermenlinie von Norden nach Süden angrenzende Hangfußbereich ist von einem nahezu lückenlos mit Wohnsiedlungen und Gewerbegebieten flächig überformt, die entlang von Hauptverkehrsadern und Verkehrsinfrastruktureinrichtungen (v.a. A2, B17, Südbahn) von Wien nach Wiener Neustadt vermitteln. Das durchgehenden Siedlungsband und die nord-süd-verlaufenden Verkehrsachsen hat hinsichtlich Wanderungs- und Ausbreitungsbestrebungen vieler Tierarten an der Thermenlinie eine massive Barrierewrikung und setzt dem Teilraum eine nicht mehr reversible Grenze. Die Grenzziehung am Hangfuß verläuft durch die Ortschaften oder zwischen Mödling und Pfaffstätten entlang des Wiener Neustädter Kanales, könnte aber auch entlang der Südbahnlinie gezogen werden.
Obwohl Charaktermerkmale der Thermenlinie (Weinbau-Traditionselemente, Artvorkommen, etc.) entlang des Alpenostrand weiter nach Norden bis nach Döbling reichen und auch nach Süden bis Ternitz ausstrahlen, erfolgt die nördliche Grenzziehung entlang der Dürren Liesing und im Süden entlang einer der B212 bzw. der Haidhoferstraße. Die Eigenständigkeit des abgegrenzten Teilraumes ist nicht zuletzt durch das Selbstverständnis der Weinorte an der Thermenlinie sowie durch die besonders typische Weinbautraditionslandschaft mit Vorkommen einer typischen Weingarten-Avifaune mit Heidelerche sowie durch die Häufung der Reptilienvokommen (Smaragdeidechse, punktuell Mauereidechse) motiviert.
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